Das Gartentor (früher Neues Tor) in der ehemaligen Freien Reichsstadt Reutlingen wurde erstmals 1392 urkundlich erwähnt. Es ist eines von früher insgesamt sieben Stadttoren; von ihnen ist neben dem Gartentor nur noch das Tübinger Tor erhalten. Obwohl Teil der Stadtmauer, war das Tor bis 1700 für den Verkehr gesperrt; es gab nicht einmal eine Brücke über den Stadtgraben. Bis in die württembergische Zeit (ab 1803) diente das Tor auch als Gefängnis.
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